Zur Situation in den Einrichtungen der Behindertenhilfe
Seit langen Jahren bin ich im Bereich der Behindertenhilfe in unterschiedlichen Rollen unterwegs, zunächst als Leitung des Pflege-und Betreuungsdienstes in einer Klinik für schwerstmehrfach beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, dann als Dozentin in der heilpädagogischen Weiterbildung zu „Beziehungsqualität in der Pflege“. Danach war ich einige Jahre in Trägerverantwortung für mehrere Einrichtungen und zuletzt als Projektleitung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes tätig.
Langjährig und bis heute arbeite ich als Supervisorin für Teams und Führungskräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe unterschiedlicher Träger in Rheinland-Pfalz. Damals in den Anfängen meiner beruflichen Sozialisation konnte ich eine Haltung in der Arbeit und Begegnung mit Menschen mit Beeinträchtigung entwickeln, die ich verinnerlicht habe und die im Laufe der Jahre wachsen und reifen konnte. Dies hat für mich insofern Bedeutung, als diese Haltung mir als Resonanzboden in den unterschiedlichen Rollen dienlich ist. Darauf möchte ich später noch eingehen.
Ich beschreibe die Situation in den Einrichtungen der Behindertenhilfe (heute Eingliederungshilfe) aus meiner subjektiven Sicht ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit, zumal dies in anderen Bundesländern, bei anderen Trägern durchaus unterschiedlich sein kann.
Um die derzeitige Situation einordnen zu können, braucht es einen Blick zurück, zunächst auf die politische Ebene. Das Bundesteilhabegesetz wurde 2017 verabschiedet und wird seither bis heute in verschiedenen Reformstufen mit vielen Stolpersteinen auf der politischen Ebene in die Umsetzung gebracht. Begriffe wie Teilhabe, Partizipation und Selbstbestimmung haben den bisherigen Fürsorgebegriff abgelöst und Einzug gehalten in die Einrichtungen und deren konzeptionelle Ausgestaltung der Arbeit. Die zu erbringenden Leistungen werden seitdem als Assistenzleistungen bezeichnet. Dieser Paradigmenwechsel brachte auch auf der Ebene der Mitarbeitenden und deren fürsorglicher und oftmals bestimmender Haltung im Alltag viel Dynamik mit sich. Im Rahmen eines Projektes konnte dies zum damaligen Zeitpunkt gut begleitet werden, ich würde sogar bei aller Verunsicherung von einer Aufbruchstimmung sprechen. Es ergaben sich strukturelle Veränderungen, neue Rollen und Bereiche wurden entwickelt, beispielhaft sog. TeilhabemanagerInnen und das Kundenmanagement. Dies brachte, mit allen Begleitsymptomen eines Veränderungsprozesses, Bewegung in die bestehende Leistungserbringung.
Dieser Wandel war im vollen Gange, als im März 2020 mit dem ersten Lockdown die Pandemie einsetzte und für die Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe neue heftige Herausforderungen mit sich brachte. Der Alltag der Führungskräfte und der Teams war geprägt von der Umsetzung der vielfältigen Regularien, wie Kohortenbildung, Absonderungen, Testungen und deren Dokumentation, Schutzausrüstung beschaffen, und insbesondere dies den Menschen mit Beeinträchtigung in entsprechender Weise zu vermitteln. Selbstbestimmung und Teilhabe waren auf Eis gelegt. Die Einrichtungen waren sehr lange „geschlossen“ und mit stringenten Besuchsregelungen belegt.
Fachlichkeit lag in dieser Zeit weitestgehend brach und wurde durch Funktionalität ersetzt. Für die Menschen mit Beeinträchtigung ergab sich oftmals, insbesondere in der sogenannten Absonderung (wenn Sie erkrankt waren oder mit Coronaerkrankten in Berührung gekommen waren), viel „Langeweile“ – mit dem Ergebnis der Zunahme an Verhaltensauffälligkeiten und nachweislicher Zunahme an Psychopharmaka. Hinzu kam die Impfpflicht, die in den Teams bei bestehender gegenseitiger Abhängigkeit im Alltag zu heftigen Dynamiken und Spaltungen geführt hat, was in Teamsupervisionen besprechbar werden konnte.
In meiner Rolle als Supervisorin wurde mir die enorme emotionale Belastung aller Beteiligten deutlich. In einer Wohneinrichtung der Behindertenhilfe war eine langjährige Bewohnerin im Krankenhaus an Corona verstorben, die Mitarbeitenden hatten keine Besuchserlaubnis bekommen. Eine weitere Bewohnerin verstarb auf der Wohngruppe und es gab in den Wochen vor der Supervision keine Möglichkeit, im Team darüber zu sprechen. Das notwendige Containment war innerhalb der Reglementierungen nur sehr begrenzt möglich. Ich selbst habe die Supervisionssitzungen mit Maske sehr anstrengend und mit Beeinträchtigung von Resonanz erlebt.
Nach der Pandemie wurde die Aufarbeitung all dessen nur am Rande betrieben – zumindest entsprach dies meiner Wahrnehmung der Äußerungen in Teamsupervisionen und anderen Reflexionsformaten. An vielen Stellen ist es nicht gelungen, an dem anzuknüpfen, was fachlich und in Bezug auf die Veränderung der Haltung für die Mitarbeitenden vor der Pandemie begonnen hatte. Es zeigt sich, dass die Veränderung noch nicht verankert ist. Das weitere Funktionieren bedingt sich durch offene Stellen, die nicht besetzt werden können, und den weiterhin hohen Krankenstand.
Als Supervisorin erlebe ich emotional ausgelaugte Teams, denen es oftmals nicht gelingt, sich auf ein gemeinsames Arbeitsbündnis zu verständigen. Ich möchte dies anhand eines Supervisionsprozesses in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Beeinträchtigung erläutern:
Dort wurden in den Sitzungen unterschiedliche Haltungen deutlich. Die langjährigen und die jüngeren Teammitglieder waren in einen Konflikt über die Schnelligkeit beim Verrichten der täglichen Arbeit und der Bereitschaft einzuspringen, geraten. Die Gruppenleitung fühlte sich enorm unter Druck und verantwortlich für die angespannte Personalsituation. Sie schrieb mir vor jeder Sitzung lange Mails, um die Situation zu schildern und mich „ins Bild zu setzen“. Die Menschen mit Beeinträchtigung tauchten zunächst eher am Rande auf.
In der Nachbetrachtung fand ich in den von Bion beschriebenen Gruppenprozessen eine Entsprechung dessen, was ich wahrgenommen hatte.
In den von Ihm beschriebenen Grundannahmen fand ich die emotionale Dynamik im Team, auf die sich alle unbewusst verständigt hatten.
„Die Arbeitsgruppentätigkeit wird behindert, abgelenkt und manchmal auch gefördert durch gewisse andere psychische Aktivitäten, die auf den ersten Blick chaotisch wirken, bekommen einen gewissen Zusammenhang, wenn man annimmt, dass sie aus Grundannahmen erwachsen, die der ganzen Gruppe gemein sind …“ (Bion: Erfahrungen in Gruppen und andere Schriften, S. 112 ff)
Die Leitung sollte das Team retten und fühlte sich damit alleingelassen und hilflos. Die Überforderungsgefühle der Gruppenmitglieder wurden ihr angehaftet. Ich habe im Laufe des Reflexionsprozesses Verständigung zwischen Jung und Alt im Team ermöglicht und so konnten auf der von Bion genannten „Realitätsbezogenen Ebene“ die Arbeitsaufgaben besprechbar werden.
Es wurde deutlich, dass das bestehende Gruppenkonzept im Alltag immer wieder zu Konflikten führt, da dort z. B. verankert ist, dass die „Bewohner“ der Gruppe die Mahlzeiten zusammen einnehmen. Dies entspricht zum einen nicht dem Anspruch von Selbstbestimmung (was zwar nach außen beschrieben, aber nicht gelebt wird). Zum anderen sind die Menschen in der Wohngruppe älter geworden. Dies geht mit Veränderungen bis hin zur Desorientierung im Alltag und zur rasch beginnenden Demenz mit erheblichen Auswirkungen im Gruppenalltag einher. Die Mitarbeitenden, so konnte es auch besprochen werden, fühlen sich damit überfordert. Im Rahmen einer Fallbesprechung gelang es, das Bedürfnis der Menschen, womöglich zu unterschiedlichen Zeiten am Abend essen zu wollen, wahrzunehmen und einer Frau Ihren Wunsch nach einem süßen Marmeladenbrot abends zu erfüllen. Die Befürchtung, dies im Alltag nicht handhaben zu können, hat sich nicht bestätigt. Vielmehr wurde mir ein Erstaunen, wie gut dies gelang und zu einer Ebene der Verständigung im Team geführt hat, rückgemeldet.
Mein Eindruck nach mehreren Sitzungen war, dass die Fachlichkeit und deren Ausgestaltung wieder mehr im Mittelpunkt stand. Das Gefühl von Wertschätzung und Selbstwirksamkeit bei den jeweiligen Teammitgliedern war spürbar und führte zu einem besseren Miteinander. Es wurde besprechbar, dass die Fachlichkeit in der Zeit der Pandemie abhandengekommen war und es einer neuen Kompetenz im Umgang mit älter werdenden Menschen mit Beeinträchtigung und der Begleitung des Übergangs bedarf. In Folge wurde eine Inhouseschulung im Team zum Umgang mit dementiellen Veränderungen bei Menschen mit Beeinträchtigung vereinbart.
Die Realität der angespannten personellen Situation hat sich nicht grundlegend verändert, wobei das Team mit der Leitung einen anderen Umgang damit gefunden hat.
In den Supervisionssitzungen dient meine innere Haltung und das Wissen um die Situation in der Behindertenhilfe, wie zu Beginn beschrieben, als Resonanzboden. Wobei ich damit nicht sagen möchte, dass diese Kenntnisse und Erfahrungen grundsätzlich erforderlich sind, um in diesem Feld als SupervisorIn tätig zu sein.
Immer wieder nehme ich wahr, dass unterschiedliche Haltungen in den Teams zu Konflikten führen, die letztlich in der Teamdynamik ihren Ausdruck finden und häufig auf der persönlichen Ebene ausgetragen werden und sich dort verfestigen.
Die „alte“ Fürsorgehaltung ist noch immer da und fristet ein Untergrunddasein. Für langjährige Fachkräfte ist das Prinzip „ich weiß, was gut für Dich ist“ noch immer tief verankert. Gleichermaßen führt das Prinzip der Selbstbestimmung bisweilen zu liebloser Verwahrlosung. Was bedeutet Selbstbestimmung bei Menschen mit Beeinträchtigung? Partizipation, die an vielen Stellen synonym verwendet wird, ist ein prozesshaftes Geschehen, hin zu mehr Mitbestimmung und Entscheidungskompetenz.
Vor der Pandemie hatten wir im Rahmen meiner angestellten Tätigkeit ein Projekt „Empowerment – Unterstützung zu eigenverantwortlichem Handeln“ begonnen, mit wertvollen Erkenntnissen. Auch dieses Projekt wurde von der Pandemie begraben und noch nicht wieder hervorgeholt. Einen Text aus der Einführungsveranstaltung möchte ich hervorheben.
Das Menschenrecht auf Bildung,
die Lust sich selbst lernend zu erleben
die Erfahrung der Erweiterung des eigenen Horizonts
die Sehnsucht nach der Ausdehnung der eigenen Wahrnehmungsfähigkeit
das Erlebnis der Einsicht der Zusammenhänge
darf kein Privileg der sogenannten Normalen sein
Gerhard Hess, Erwachsenenbildner
Dies bedeutet: Menschen mit Beeinträchtigung brauchen Unterstützung bei der Befähigung zur Selbstbestimmung. Für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe bedarf diese anspruchsvolle Veränderung, die in der Haltung verankert werden muss, gute fachliche Begleitung.
Ein weiterer Aspekt, der den Anspruch noch ergänzt, ist die Bedeutung der emotionalen Entwicklung bei Menschen mit Beeinträchtigung. Denn das Lebensalter und die Ableitung der Ziele und Ansprüche an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit führen in vielen Fällen zu Überforderung und teilweise zu Verhaltensauffälligkeiten mit entsprechenden Herausforderungen für alle Beteiligten. Dies bedeutet, dass die Fachdienste und Teams das emotionale Entwicklungsalter der Menschen einschätzen müssen, um die Angebote im Alltag daran zu orientieren. Dies bedarf einer kompetenten Fachlichkeit, um dies auch den Leistungsträgern (Kostenträgern) entsprechend zu vermitteln.
Über gute fachliche Konzepte und deren Umsetzung können sich Fachkräfte und Teams wieder wirksam erleben, wenngleich der Fachkräftemangel den Teams und Führungskräften viel abverlangt. Führungskräfte brauchen zeitliche Ressourcen und entsprechende Reflexionsräume, um ihren Aufgaben und einem notwendigen Containment gerecht werden zu können
Aus meiner Sicht geht es bei aller notwendigen Veränderung in der Begleitung der Menschen mit Beeinträchtigung um fürsorgliche Assistenzleistungen im Sinne der Selbstbestimmung und Teilhabe, und um die Schaffung der dafür erforderlichen fachlichen und personellen Ressourcen in den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe.
Literatur:
- Bion, W. R. 1971 Erfahrungen in Gruppen und andere Schriften, Klett-Cotta
- Sappok T., Zepperitz S. 2016 Das Alter der Gefühle. Über die Bedeutung der emotionalen Entwicklung bei geistiger Behinderung, hogrefe Verlag Bern
- Zentel P. Prof „Von der Fürsorge zur Assistenz“. Vortrag im Rahmen der BTHG Auftaktveranstaltung 2017 in Speyer
- https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz.html
Hildegard Jung
Jg. 1960, Supervisorin (FIS) und Balintgruppenleitung 76863 Herxheim, Landauer Weg 17 info@hildegard-jung-beratungspraxis.de